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Wie der Versicherer jeweils Wertsachen definiert, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
In der Regel gehören zu den Wertsachen:
Bargeld; Urkunden einschließlich Sparbücher und
sonstige Wertpapiere; Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin; Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde,
Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber; Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel.
Wichtig:
Für Wertsachen gibt es je nach Tarif und Versicherer meist prozentuale Entschädigungsgrenzen. Auch hier sollte man überprüfen, ob nicht ggf. eine Unterversicherung vorliegt.
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