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Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats entsprechen. Ist sie nämlich zu niedrig, bekommen Sie den jeweiligen Schaden nur anteilig ersetzt - es liegt dann eine
Unterversicherung vor.
Vereinbart der Versicherungsnehmer eine Mindest-Versicherungssumme von pro m², so nimmt das Versicherungsunternehmen keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Maximal wird jedoch der
Schaden dann bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt (z.B. wenn Ihr gesamter Hausrat zerstört wurde.)
Eine Hausratliste zum ermitteln / überprüfen der eigenen Versicherungssumme finden
Sie unter dem Link www.finanztest.de/hausratliste (PDF-Dokument).
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